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Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17
Voraussetzungen: Der Bewerber muss vor Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule mindestens 16 ½ Jahre alt sein. Nach bestandener Prüfung muss der Fahranfänger bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres und Erhalt des regulären EU-Kartenführerscheins sich von einem Begleiter begleiten lassen. Jeder Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es können mehrere Personen als Begleiter zur Verfügung stehen. Es wird empfohlen, dass der Bewerber und die als Begleiter vorgesehene Person(en) vor dem Beginn des begleiteten Fahrens an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilgenommen haben in der sie auf das begleitete Fahren ab 17 vorbereitet werden. Die Vorbereitung kann durch entsprechend geschulte Fahrlehrer, die Verkehrswacht Hamburg e.V. oder durch andere entsprechend geschulte Personen vorgenommen werden. Weitere INFO in Sachen FS mit 17, hier klicken ! Infobroschüre
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