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Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17  

Voraussetzungen:
Der Bewerber muss vor Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule mindestens 16 ½ Jahre
alt sein. 
Nach bestandener Prüfung muss der Fahranfänger bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres
 und Erhalt des regulären EU-Kartenführerscheins sich von einem
 Begleiter begleiten lassen. 
 Jeder Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im
 Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, und darf nicht mehr als drei
 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
 Es können mehrere Personen als Begleiter zur Verfügung stehen.
 
 Es wird empfohlen, dass der Bewerber und die als Begleiter
 vorgesehene Person(en) vor dem Beginn des begleiteten Fahrens an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilgenommen haben in der sie auf das begleitete Fahren ab 17 vorbereitet werden. Die Vorbereitung kann durch entsprechend geschulte Fahrlehrer,die Verkehrswacht Hamburg e.V. oder durch andere entsprechend geschulte Personen vorgenommen werden.

 Infobroschüre
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AVANTI die freundliche Fahrschule in Hamburg Eidelstedt

 

Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17

 

Impressum:  Fahrschule AVANTI · 22523 Hamburg - Eidelstedt · Pinneberger Chaussee 21 · Tel. 040 57 86 40 ·  Fax 040 532 735 80
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